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Impfungen

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Stellungnahme zur Masern-Impfpflicht

Zum korrekten Umgang an Waldorf-Einrichtungen mit der in Deutschland für den 1.3.2020 geplanten Masern-Impflicht

12. Februar 2020

Zum März diesen Jahres wird in Deutschland aller Voraussicht nach das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft treten. Als Arbeitsgemeinschaft der Anthroposophischen Kindergarten- und Schulärzte an Waldorfeinrichtungen wollen wir uns mit folgender Stellungnahme zum aktuell erforderlichen Vorgehen an den deutschen Waldorfeinrichtungen möglichst klar äußern.

Stellungnahme zur Masern-Impfpflicht
PDF

Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. zur Ausstellung von Impfunfähigkeitsbescheinigungen

Weitere Informationen
www.individuelle-impfentscheidung.de/iub
Stellungnahme der Anthroposophischen Medizin zu Impfungen

Medizinische Sektion am Goetheanum und
Internationale Vereinigung Anthroposophischer Ärztegesellschaften (IVAA)

15. April 2019

Anthroposophische Ärzte sind keine Impfgegner, sondern für eine integrative, individuelle Impfentscheidung.

Zusammen mit Gesundheitserziehung, Hygiene und adäquater Ernährung sind Impfungen ein wesentliches Instrument in der Prävention infektiöser Erkrankungen. Sie haben dazu beigetragen, dass seit dem vergangenen Jahrhundert ungezählte Leben gerettet werden konnten. Dank Impfstoffen konnte die Pockenkrankheit ausgerottet werden und wird es derzeit möglich, die Kinderlähmung zu eliminieren.

Anthroposophische Medizin würdigt ausdrücklich den Beitrag von Impfungen zur weltweiten Gesundheit und unterstützt sie als wichtige Maßnahme zur Vermeidung lebensbedrohlicher Erkrankungen. Anthroposophische Medizin vertritt keine Anti-Impf-Haltung und unterstützt keine Anti-Impf-Bewegungen.

Von in Anthroposophischer Medizin ausgebildeten Ärzten wird erwartet, dass sie im Einklang mit der jeweiligen nationalen Rechtsgebung handeln und dass sie PatientInnen beziehungsweise deren Betreuungspersonen für ein gutes Verständnis wissenschaftlicher Informationen und nationaler Impfempfehlungen umfassend beraten. In Ländern ohne Impfpflicht, in denen eine informierte Zustimmung zur Impfung erforderlich ist, kann diese Beratung mit PatientInnen beziehungsweise deren Betreuungspersonen zu einem gegebenenfalls individualisierten Impfschema führen, z. B. bezüglich des Impfzeitpunkts während der frühen Kindheit.

Einzelne anthroposophische Ärzte beteiligen sich, unter Berücksichtigung der laufenden Forschung, der lokalen Verbreitung infektiöser Erkrankungen sowie sozioökonomischer Risikofaktoren, an der wissenschaftlichen Diskussion zu spezifischen Impfungen und zu jeweils angemessenen Impfplänen. Anthroposophische Medizin ist wissenschaftsorientiert; dies gilt umso mehr, als in der zurzeit polarisiert geführten Impfdebatte ein kontinuierlicher wissenschaftlicher Diskurs wichtiger denn je ist.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland e.V. (GAÄD)

E-Mail
info@gaed.de

Die Medizinischen Sektion am Goetheanum in Dornach (Schweiz) fördert als internationales Zentrum die Weiterentwicklung der Anthroposophischen Medizin durch Konferenzen sowie internationale Aufbaustudiengänge (postgraduierte Ausbildung) und nimmt eine koordinierende Rolle in Forschung und Ausbildung der Anthroposophischen Medizin ein.

Zur Seite der Medizinischen Sektion
www.medsektion-goetheanum.org

Die IVAA fördert als „Internationale Vereinigung Anthroposophischer Ärztevereinigung (International Federation of Anthroposophic Medical Associations)“ die Anerkennung der Anthroposophischen Medizin sowie deren Verankerung in nationalen Gesundheitssystemen. Die IVAA will den Vorteilen durch Anthroposophische Medizin zu weltweiter Anerkennung verhelfen und dazu beitragen, dass sie für PatientInnen wie Anwender (ÄrztInnen, Pflegende, TherapeutInnen) durch entsprechenden Behandlungsverfahren im Kontext einer komplementären, integrativen Medizin zugängig ist.

Zur Seite des IVAA
www.ivaa.info
Informationen zur Impfpflichtdebatte

Erwartungsgemäß hat das Bundeskabinett am 17.07.19 den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) abgenickt - damit ist es Gesetzentwurf der Bundesregierung, nicht mehr eine Einzelinitiative von Jens Spahn. Nicht unbedingt zu erwarten war, dass im Zuge der interministeriellen Abstimmungen und nach dem kritischen Votum des Ethikrates noch Verschärfungen eingebaut wurden... Wie geht es jetzt weiter?

Informationen zur Impfpflichtdebatte
www.individuelle-impfentscheidung.de
Wuppertaler Manifest

Auf der 1. nationalen Konferenz für differenziertes Impfen vom 01. bis 02. Oktober 2010 in Wuppertal sind Experten und ärztliche Praktiker zusammengekommen, um zu beraten, wie eine differenzierte Impfpraxis aussehen kann, die sich den Herausforderungen einer ganzheitlich orientierten Prävention und Gesundheitsförderung stellt. Die Ergebnisse der Konferenz wurden durch die Veranstalter, die „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ zusammengefasst und finden Ausdruck in der folgenden Erklärung: 

Wuppertaler_Manifest
PDF
Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Zuck

Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Zuck im Auftrag der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland im Zusammenhang mit dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten

Gutachterliche Äußerung von Prof. Zuck, Rechtsanwalt, im Auftrag der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland im Zusammenhang mit dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten.

Die Stellungnahme erfolgt zu folgenden Fragen:
1. Welche rechtliche Bedeutung kommt dem Impfbeschluss des 109. DÄT zu
    berufsrechtlichen Sanktionen gegenüber Ärzten zu?
2. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen für Veränderungen
    landesrechtlichen Berufsrechts, die durch eine etwaige „Umsetzung“ des
    Impfbeschlusses des 109. DÄT verursacht werden?
3. Welche verfassungsrechtlichen Grenzen bestehen für die Veränderungen
    regionalen Kammerrechts (Satzungsrechts), die durch eine etwaige
    "Umsetzung“ des Impfbeschlusses des 109. DÄT verursacht werden?

Die Antwort auf Frage 1 befasst sich mit der Rechtsqualität eines Beschlusses des DÄT, der berufsrechtliche Empfehlungen ausspricht. Frage 2 erörtert die Möglichkeit, den Impfbeschluss ohne Änderung der Rechtsgrundlagen umzusetzen, also das Problem einer veränderten Anwendung des geltenden Berufsrechts. Frage 3 behandelt die Rahmenbedingungen für eine dem Impfbeschluss entsprechende Änderung des geltenden Rechts.

Zur Gutachterlichen Äußerung von Prof. Zuck
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