Die Akkreditierung von Lehrpraxen für Anthroposophische Medizin richtet sich an Arztpraxen, in denen Anthroposophische Medizin praktiziert wird.
Durch die Qualifizierung „Lehrpraxis Anthroposophische Medizin“ soll eine Verbesserung der Weiterbildung im ambulanten Bereich allgemein und besonders in der Weitergabe der Anthroposophischen Medizin erreicht werden. Für Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten dient die erfolgreiche Akkreditierung einer Praxis zur Orientierung über die Weiterbildungsqualität allgemein und bezüglich der Anthroposophischen Medizin im Besonderen. Damit steigt die Attraktivität der Praxis für Weiterbildungs-Assistenten.
Die Akkreditierung ermöglicht Weiterbildenden im Bereich der ambulanten Medizin, die Anthroposophische Medizin grundlegend zu erlernen, um die Anerkennung zum Anthroposophischen Arzt erlangen zu können. Das Anliegen des Akkreditierungsverfahrens ist auch eine Implementierung und Verbesserung der Ausbildung in Anthroposophischer Medizin innerhalb der ambulanten Gesundheitsversorgung und eine Förderung des Nachwuchses und damit des Erhalts anthroposophisch-medizinischer Praxen. Interessierte Jungmediziner sollen so an zertifizierte Lehrpraxen vermittelt werden.
Wie akkreditieren?
Wenn Sie mit ihrer Arztpraxis die Ausbildungslandschaft „Anthroposophische Medizin“ bereichern möchten, dann können Sie die Akkreditierung bei der Akademie GAÄD beantragen. Der/die Ausbildungsverantwortliche muss Anthroposophische/r Arzt/Ärztin (GAÄD) sein. Füllen Sie dazu den Akkreditierungsantrag aus und beschreiben Sie ihr Curriculum. Antrag, Anerkennungsordnung und wichtige Informationen zu Antrag, Curriculumsbeschreibung und Verfahren finden Sie nachfolgend.
Die Curriculumsbeschreibung sollten den Bezug herstellen zur
- Anerkennungsordnung (zur Orientierung der Ausbildungsstufen) und
- zum International Core Curriculum (-> dt. Übersetzung)
Senden Sie den Antrag bitte an:
Akademie GAÄD
zu Händen G. Neunert
Herzog-Heinrich-Straße 18
80336 München
Die Akkreditierung von Lehrpraxen AM (i.d.R. für fünf Jahre) unterliegt einer Akkreditierungsgebühr. Wir unterstützen Sie gerne bei Rückfragen. Schreiben Sie und oder rufen Sie uns an.